AfP Akademie für Psychotherapie Erfurt GmbH
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Fischmarkt 5, Erfurt |
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AfP Akademie für Psychotherapie Erfurt GmbH haritada
değerlendirme
Rain Bowlight (21.07.2016 17:50)
AKADEMIE FÜR PSYCHOTHERAPIE ERFURT als Patient und Supervisand (Ausbildungskandidaten zum Psychotherapeuten) NICHT ZU EMPFEHLEN!
Schon bei grundsätzlichen, sich aus dem BGB ergebenen, Pflichten (s. § 630 ff) z. B. Aufklärung, Schweigepflicht, scheint das Institut mit ihrer Durchführung und Sicherstellung der Einhaltung bei Ausbildungstherapien überfordert
Um den therapeutischen Pflichten zu entsprechen, stehen natürlich die Kenntnis derer sowie die Notwendigkeit über ihre Information an den Patienten im Fokus.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Patient wird maßgeblich durch die Offen- und Ehrlichkeit beeinflusst und ist als solches die existenzielle Grundlage für das Gelingen der Therapie.
Auch in einem persönlichen Gespräch konnte die Geschäftsführung leider nicht darlegen, wie in Ausbildungstherapien der professionelle Umgang mit diesen Grundsätzen gewährleistet werden kann. Allein die Tatsache, dass der Supervisand von einem Supervisor unterstützt wird, löst das Problem nicht. Denn die Bezeichnung „Unterstützung/ Supervision“ gibt keinen Aufschluss, inwieweit der noch lernende Therapeut an die Empfehlungen des Supervisors gebunden ist.
Weiterhin kommt hinzu, dass der Supervisor nur jenes beurteilen kann, was der lernende Therapeut ihm erzählt, also jenes, was der lernende Therapeut reflektiert. Die REFLEKTION des Therapeuten ist neben der Übertragung des Patienten auch DURCH DIE GEGENÜBERTRAGUNG DES THERAPEUTEN BEEINFLUSST.
Dies kann unter Umständen ein verzerrtes Bild begünstigen. Um dem vorzubeugen, gäbe es lediglich die Möglichkeit, die Ausbildungstherapie per Video aufzuzeichnen, worauf in den meisten Fällen aufgrund des zeitlichen und finanziellen Aufwandes verzichtet wird - dies geht auf Kosten des Patienten.
Dieser Sachverhalt lässt sich auf ALLE THERAPIEINHALTE übertragen, wodurch die Relevanz dieser Problematik deutlich wird.
Da es in einer Therapie immer ein Machtgefälle von Therapeut zu Patient gibt, arbeiten viele kompetente Therapeuten mit einem SCHRIFTLICHEN BEHANDLUNGSVERTRAG, indem die Bedingungen der Therapie klar ersichtlich sind. Dieser Vertrag wird am Anfang von beiden Seiten gegengezeichnet und gibt somit beiden Parteien die Möglichkeit einen schriftlichen Nachweis über die „Abmachungen“ in den eigenen Unterlagen zu besitzen.
Dies ist meiner Meinung nach auch die einzige Möglichkeit, die eigene Position innerhalt der Therapie zu stärken, denn leider ist das Patientenrechtegesetz noch lange nicht ausgereift, um für Patienten eine reelle Hilfe darzustellen. Außerhalb der Therapie kann der Patient die Kassenärztliche Vereinigung und Therapeutenkammer des jeweiligen Bundeslandes als auch die eigene Krankenkasse auf den Sachverhalt aufmerksam machen, um somit Konsequenzen für den Therapeuten zu erwirken.
Dankwart Mattke (28.10.2014 11:24)
Hervorragend organisiert und flexibel gehandhabt!
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